Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht in Düsseldorf
Das Handelsrecht wird auch als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet. Es greift dann, wenn rechtliche Aspekte bei Handelsgeschäften von Unternehmen innerhalb Deutschlands, aber auch über die Landesgrenzen hinaus bedacht werden müssen. Kommt es zu Auseinandersetzungen, Missverständnissen oder sonstigen Problemen, so greift das Handelsrecht, um Forderungen korrekt durchzusetzen, eine Einigung zu erzielen und Ansprüche rechtens geltend zu machen. Als Anwalt für Handelsrecht mit Sitz in Düsseldorf stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, berate Sie zu Ihren möglichen Schritten und vertrete Sie im Fall der Fälle auch im gerichtlichen Verfahren.
Typische Beratungs- und Tätigkeitsfelder des Handelsrechts sind:
Vorsorgen und Prozesse vermeiden mit Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen
Um Prozesse möglichst zu vermeiden und auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, lohnt sich die Ausgestaltung Ihrer Verträge gemeinsam mit einem im Handelsrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Komplexes Vertragswerk kommt beispielsweise bei Finanzierungsthematiken wie dem Factoring oder Leasing zum Tragen, bei denen fachlicher Rat in jedem Fall empfehlenswert ist. Sie möchten wissen, welche Art von Verträgen am besten zu ihrer Vertriebsstruktur passt, welche Unterschiede Sie beachten müssen und wo die jeweiligen Vor- und Nachteile liegen? Gerne berate ich Sie bezüglich der Gestaltung Ihrer Vertriebsstruktur und Distributionsverträge, unterstütze Sie bei Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern und setze mich für die Durchsetzung Ihrer Interessen bei Bedarf auch vor Gericht ein.
Sie haben weitere wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, lizenz- oder markenrechtliche Fragen?
Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gern individuell und kurzfristig weiter!