Ihr Spezialist für Handwerksrecht in Düsseldorf - Rechtsanwalt Karsten A. Bock

Sie benötigen Hilfe im Handwerksrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung zu Ihrer selbstständigen und nichtselbstständigen Tätigkeit im Handwerk.

Als einer der wenigen Rechtsanwälte für Handwerksrecht helfe ich Ihnen bei allen Fragen zu Vorschriften für Aus- und Fortbildungen sowie zu den gesetzlichen Grundlagen der Handwerksorganisationen wie Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern, Behörden, etc.

Ich bin Ihnen bundesweit bei allen Fragen zu Aus- und Fortbildungen sowie zu allen Fragen rund um das Handwerksrecht behilflich.

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Kanzlei Bock: Diese Leistungen fallen ins Handwerksrecht

Die gesetzliche Grundlage für das Handwerk ist in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Bei folgenden Themen und Fragen sind Sie bei mir an der richtigen Adresse:

  • Ausbildung im Handwerk (Prüfungsrecht, Ausbildungsberechtigung, Meisterbrief)
  • Ausübungsberechtigung bzw. Berechtigung zur Gründung eines Handwerksbetriebes (zulassungspflichtiges versus zulassungsfreies Handwerk)
  • Ausnahmebewilligung, Anerkennung ausländischer Ausbildungen
  • Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, Mitgliedschaft in den Handwerkskammern
  • Kammerbeitrag, Ausbildungsabgabe
  • Verwaltungsrecht
  • Bußgeldverfahren

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und der regelmäßigen Durchführung relevanter Fortbildungen als Dozent der Karosseriebauer-Innung Köln biete ich Ihnen im Handwerksrecht eine umfassende Expertise und Vertretung.

Hilfe bei der Zulassung und Gründung eines Handwerksbetriebes

Sie möchten Ihren eigenen Handwerksbetrieb gründen, in dem Sie als Betriebsleiter Ihres handwerklichen Gewerbes tätig sind? Um Schwarzarbeit zu vermeiden, muss zunächst geklärt werden, ob Sie zur Gründung eines eigenen Handwerksbetriebes berechtigt sind. Hierbei wird zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk unterschieden. Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk dürfen Sie nur dann einen Betrieb gründen, wenn Sie in diesem Handwerk oder in einem Handwerk mit verwandter Tätigkeit die Meisterprüfung bestanden haben. Doch es gibt Ausnahmen: Durch die Altgesellenregelung können Berufserfahrene in manchen Fällen auch ohne Meisterbrief die Berechtigung zur Betriebsgründung erlangen. Ich kläre mit Ihnen Ihre Möglichkeiten!

Rufen Sie mich jetzt unter der Rufnummer 0211/ 16 37 13 05 an oder senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular.

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